L P D – Was die Bundeskoalitionäre SPD, Grüne und FDP mit ihrem kürzlich vorgelegten „Agrarpaket“ als „Entlastungen“ für die Branche verkaufen wollten, hält einem Faktencheck nicht stand. Die Gesetzentwürfe zur Verlängerung der Tarifermäßigung in der Land- und Forstwirtschaft, zur Änderung agrarrechtlicher Vorschriften sowie vorgesehene Änderungen im GAP-Konditionalitätengesetz hat die Ampel jetzt verabschiedet – eine Beschlussfassung im Bundesrat steht aber noch aus und ist vor September nicht zu erwarten.
„Den Einbußen durch die schrittweise Agrardiesel-Besteuerung in Höhe von 440 Millionen Euro stehen Entlastungen von max. 140 Millionen Euro durch die Rücknahme der Pflicht zur Flächenstilllegung entgegen“, rechnet Landvolkpräsident Dr. Holger Hennies ein Beispiel vor. Insgesamt betrage die Summe der Belastungen ein Vielfaches der Summe der Entlastungen.
Ziel der Tarifermäßigung für Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft ist es, Gewinnschwankungen infolge des Klimawandels abzumildern. Die sogenannte Gewinnglättung über jeweils drei Jahre hat die damalige Große Koalition 2016 beschlossen. Sie soll nun um die Veranlagungszeiträume 2023 bis 2025 und 2026 bis 2028 verlängert werden.
„Durch die Gewinnglättung würde der Agrarsektor mit rund 60 Millionen Euro entlastet. Aber durch die Umsatzsteuer-Absenkung, das Glyphosatverbot in Wasserschutzgebieten und weitere sich verschärfende Vorgaben beim Düngerecht oder der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln sowie drohende Auflagen in der Tierhaltung, insbesondere für Schweine- und Rinderhalter, würde unter dem Strich jegliche (angekündigte) finanzielle Erleichterung zunichte gemacht“, so Hennies weiter.
Zusammen mit Haushaltskürzungen und zusätzlichen Kosten beträgt die Summe der Belastungen in 2024 damit bis zu 2,6 Milliarden Euro zusätzlich; und dem gegenüber stehen Entlastungen von ca. 215 Millionen Euro, die außerdem größtenteils von der EU vorgegeben waren. Die schon 2023 beschlossenen Kürzungen unter anderem bei der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK), sind dabei noch nicht eingerechnet. „Von echten Entlastungen kann also keine Rede sein. Das neue Agrarpaket ist eine Mogelpackung und kann nur als Zumutung für die Landwirtschaft bezeichnet werden“, bringt es Hennies auf den Punkt. (LPD 51/2024)
Grafik: Die Fakten zu Be- und Entlastungen im Detail
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Sonja Markgraf
Pressesprecherin
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